Allgemeine Einkaufsbedingungen B2B

 

 

§ 1

Geltungsbereich

  • Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen uns und dem Verkäufer geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Verkäufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir die Lieferung des Verkäufers in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos annehmen.
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Verkäufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in den Kaufverträgen, diesen Bedingungen und unseren Bestellungen schriftlich niedergelegt.
  • Diese Bedingungen gelten nur gegenüber den in § 310 Abs. 1 BGB Genannten.

 

§ 2

Angebot und Vertragsschluss

  • An unser Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages (unsere Bestellung) sind wir zwei (2) Wochen gebunden.
  • Alle von uns ausgehändigten Teile, Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen verbleiben in unserem Eigentum. Alle Urheberrechte an diesen Unterlagen sind vorbehalten. Der Verkäufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung außerhalb dieses Vertrages nutzen, an Dritte weitergeben und/oder Dritten zugänglich machen. Nach Erfüllung hat der Verkäufer diese auf eigene Kosten unaufgefordert und unverzüglich an uns zurückzugeben, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages bis die überlassenen Informationen als allgemein bekannt anzusehen sind.

 

§ 3

 Zahlungen

  • Der von uns in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und gilt in Euro (€) sowie frei Haus, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen, ebenso etwaige Maut- und Energiezuschläge sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen des Verkäufers haben die von uns angegebene Bestellnummer auszuweisen.
  • Wir zahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von zehn (10) Werktagen, gerechnet ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung, die eine Warenlieferung durch den Verkäufer voraussetzt, mit drei Prozent (3 %) Skonto oder innerhalb von dreißig (30) Tagen netto. Skontoabzug ist auch zulässig bei Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen Mängeln. Im Falle der Lieferung mangelhafter Waren sind wir bei Zahlung innerhalb von zehn (10) Werktagen nach ordnungsgemäßer Nacherfüllung zum Skontoabzug berechtigt.
  • Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit des Kaufpreises nach dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin.
  • Die Vornahme von Zahlungen durch uns bedeutet kein Anerkenntnis der Leistung des Verkäufers als vertragsgemäß.
  • Uns stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.
  • Der Verkäufer hat Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen. Er ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten, zu verpfänden oder seine Forderungen gegen uns durch einen Dritten einziehen zu lassen. Dies gilt nicht für den verlängerten Eigentumsvorbehalt.

 

§ 4

Lieferfrist

  • Die in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Verkäufer bindend.
  • Teillieferungen sind nur mit unserer Zustimmung zulässig.
  • Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er vor Lieferung erkennt bzw. bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt erkennen müsste, dass eine termingerechte Lieferung in der vertraglich vereinbarten Qualität und Menge nicht eingehalten werden kann. Er hat zugleich Vorschläge zur unverzüglichen Erbringung der vertragsgemäßen Leistung zu unterbreiten.
  • Gerät der Verkäufer in Verzug, stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu.

 

§ 5

Gewährleistung

  • Wir werden gelieferte Waren einer Eingangskontrolle in Form einer Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel, Transportschäden und Identität der Ware unterziehen und dabei erkannte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Anlieferung, beim Verkäufer melden. Bei hier nicht erkennbaren Mängeln läuft die vorgenannte Rügefrist ab Entdeckung des Mangels. Insoweit verzichtet der Verkäufer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
  • Uns stehen die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer zu und dieser haftet gegenüber uns im gesetzlichen Umfang. Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt sechzig (60) Monate ab Gefahrübergang, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

 

§ 6

 Haftung des Verkäufers und Versicherungsschutz

  • Werden wir aufgrund eines Produktschadens, für den der Verkäufer verantwortlich ist, von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat der Verkäufer uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche freizustellen, wenn der Verkäufer die Ursache für den Produktschaden in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt hat.
  • Müssen wir aufgrund eines Schadensfalls i.S.v. § 6 (1) eine Rückrufaktion durchführen, ist der Verkäufer verpflichtet, uns alle Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Wir werden, soweit es uns gestattet und zumutbar ist, den Verkäufer über den Inhalt und den Umfang der Rückrufaktion unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
  • Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer für die Ware angemessenen Deckungssumme abzuschließen und aufrecht zu halten (die Fixierung der Deckungssumme ist von dem jeweiligen Produkt abhängig und individuell festzulegen). Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
  • Werden wir von dritter Seite in Anspruch genommen, weil die Lieferung des Verkäufers das gewerbliche Schutzrecht eines Dritten verletzt, verpflichtet sich der Verkäufer, uns auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten und deren Abwehr entstehen, es sei denn, der Verkäufer hat nicht schuldhaft gehandelt. Die Verjährung für diese Freistellungsansprüche beträgt sechzig (60) Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

 

 

§ 7

Datenschutz

Wir verweisen auf unsere Datenschutzhinweise, die Sie unter www.energy-glas.com einsehen können.

 

 

§ 8

Gerichtsstand/Erfüllungsort/Anwendbares Recht

  • Sofern der Verkäufer dem Kreis der in § 310 Abs. 1 BGB Genannten angehört, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Verkäufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen; die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
  • Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

 

 

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