Meldesystem für Hinweisgeber

 

Transparenz und Offenheit bilden für die Unternehmen der Schollglas-Unternehmensgruppe die Grundlage für Vertrauen. Die Grundsätze, die unser Verhalten prägen, sind im Code of Conduct näher dargelegt. Um unser Handeln verbessern zu können, sind uns deshalb Hinweise willkommen.

Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), haben wir ein Meldesystem eingerichtet, mit dem Hinweise zu Verstößen gegen gesetzliche Regelungen oder gegen unseren Code of Conduct bei uns eingereicht werden können.

Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Bearbeitet werden die Hinweise durch unseren Compliance-Beauftragten, der dies unabhängig und weisungsungebunden durchführt.


Bei allen Hinweisen bitten wir zunächst darum, in einer Meldung klarzustellen, ob es sich um einen Hinweis nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) oder einen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) handelt. Hinweise nach dem HinSchG und solche nach dem LkSG unterscheiden sich nach den Meldeberechtigten und der Art der Verstöße, die gemeldet werden können.

Weiterhin bitten wir darum, dass eine E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Postadresse des/der Meldenden in den Hinweisen angegeben wird. Fehlt eine solche Kontaktmöglichkeit, können wir den Eingang des Hinweises nicht bestätigen, keine eventuellen Rückfragen zur weiteren Klärung vornehmen oder einen Sachstandsbericht mitteilen.

Der Verfahrensablauf bei Hinweisen ist wie folgt geregelt:
1. Spätestens 7 Arbeitstage nach Eingang des Hinweises übersenden wir eine Eingangsbestätigung.
2. Im Falle von Unklarheiten nehmen wir mit dem/der Hinweisgeber/-in durch Rückfragen Kontakt auf, um einzelne Punkte zu klären.
3. Ergeben sich keine Verstöße, wird der Hinweis hier als unbegründet abgelegt.
4. Spätestens 3 Monate nach Eingang des Hinweises erhält der/die Hinweisgeber/-in einen Bericht, in dem entweder die Unbegründetheit des Hinweises oder die bereits durchgeführten bzw. noch zu durchzuführenden Maßnahmen mitgeteilt werden. Mit dieser Mitteilung ist das Hinweisverfahren gegenüber dem/der Hinweisgeber/-in regelmäßig beendet.


Hinweise können auf unterschiedliche Weise eingereicht werden:

  • per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • telefonisch unter: +49 (0) 5105 / 777-514

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